Wer von zu Hause aus seinem Beruf nachgeht, sollte sich im Klaren sein, dass viele Tätigkeiten gerade im häuslichen Umfeld nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, wie auch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts belegt.

Wer aus Kostengründen zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln möchte, sollte auf alle Fälle prüfen, ob der Leistungsumfang in der neun Kfz-Police nicht zu Nachteilen im Schadenfall führt. Denn diese können im Ernstfall teurer sein als die Prämienersparnis durch den Versichererwechsel.

Zwar stehen Bund, Länder und Gemeinden in der Pflicht, dass die Straßen, für die sie zuständig sind, in einem möglichst sicheren Zustand sind. Allerdings hat diese sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht auch Grenzen, wenn es um Risiken durch Naturgewalten geht, wie ein Gerichtsurteil belegt.

Jedes Jahr beginnen rund 520.000 Schulabgänger eine betriebliche Ausbildung. Gerade wer eine Ausbildung angefangen hat, sollte sich auch über seine Absicherung Gedanken machen, denn nicht immer ist ein Auszubildender über die Versicherungspolicen der Eltern weiter versichert.

Bei einem Verkehrsunfall muss der Unfallverursacher für die entstandenen Schäden aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige unerkannt flüchtet oder dessen Fahrzeug nicht versichert war, gibt es für Unfallgeschädigte, die verletzt wurden, unter Umständen eine finanzielle Hilfe.