Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen von Kindern nur im begrenzten Rahmen. Sie greift beispielsweise nicht bei Verletzungen, die sich die Sprösslinge in der Freizeit zuziehen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Nachwuchs rund um die Uhr abzusichern.

Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, muss normalerweise der Unfallverursacher für die Schmerzens- und Schadensersatz-Forderungen aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige flüchtet oder nicht versichert ist und die entstandenen Kosten nicht zahlen kann, gibt es für Betroffene Hilfe.

Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlweise an. Doch dafür müssen in der Regel Zusatzkosten in Kauf genommen werden. Die Prämien lassen sich aber auch ohne Zuschlag auf das Jahr verteilen.

Wer wissen möchte, ob die gesetzliche Rente im Alter ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, sollte sich über die Höhe seines voraussichtlichen Rentenanspruchs informieren. Interessierte erhalten diverse Hilfen, wie sich dies ermitteln lässt.

In zahlreichen europäischen Ländern gibt es andere Promillegrenzen für Autofahrer als hierzulande. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einem zigfachen Bußgeld rechnen als in Deutschland.

Das Berliner Sozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Personen, die sich auf der Jagd nach einem Straftäter verletzen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.