Die beiden Sommerstürme vom 19. bis 23. Juni dieses Jahres haben versicherte Schäden in Höhe von mehreren Hundert Millione Euro angerichtet. Wie künftige Unwetterschäden minimiert werden können und welche Absicherung für den Einzelnen sinnvoll ist.

Die Höhe der versicherten Sachschäden, die die Stürme Mitte Juni dieses Jahres angerichtet haben, wird voraussichtlich bei über 740 Millionen Euro liegen. Und dies werden auch künftig keine Einzelfälle bleiben.

Vom 19. bis 23. Juni haben die beiden Sommerunwetter „Lambert“ und „Kay“ in weiten Teilen Deutschlands schwere Schäden – insbesondere durch Hagel und Starkregen – verursacht. Das zeigt eine Schadenbilanz des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Enorme Sachschäden an Kfz, Wohngebäude und Firmen

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erläutert: „Die beiden Unwetter haben versicherte Schäden von rund 740 Millionen Euro an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie an Kraftfahrzeugen verursacht. Unwetter in dieser Größenordnung erleben wir alle zwei bis drei Jahre.“

Die Versicherer werden davon 350 Millionen Euro für Schäden an Kraftfahrzeugen tragen sowie rund 250 Millionen Euro für sonstige Sturm- und Hagelschäden nebst circa 140 Millionen Euro für weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung.

Der GDV hält Prävention für immer wichtiger, um künftige Schäden gering zu halten. Dazu zählen laut dem GDV klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, ein Baustopp in Überschwemmungsgebieten und eine Verringerung der Flächenversiegelung.

Die passenden Versicherungspolicen bei Sturmschäden

Sturmschäden lassen sich mit einer Wohngebäude-, Hausrat- und/oder Teilkaskoversicherung absichern. Als Sturm gilt dabei eine Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern (Windstärke acht nach der sogenannten Beaufort-Skala).

Versichert sind die Schäden durch direkte oder indirekte Sturmeinwirkung. Von direkter Sturmeinwirkung spricht man, wenn der Sturm die Dachplatten eines Hauses herunterweht. Ein indirekter Sturmschaden wäre es beispielsweise, wenn bei einem Gewitter mit Sturm und Regen der Sturm einen Ast gegen ein Fenster schleudert und dadurch Regen in die Wohnung eindringt, was zu Beschädigungen am Teppich und sonstigem Hausrat führt.

Im Detail: Hausbesitzer können Sturmschäden am Haus, also am Dach, den Wänden oder an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen mit einer Gebäudeversicherung absichern. Sturmschäden am Hausrat wie an den Möbeln, Elektrogeräten und Teppichen übernimmt eine bestehende Hausratversicherung.

Wie bei einer Hausratpolice deckt eine Geschäfts(inhalts)-Versicherung ebenfalls Sturmschäden am Inventar wie an den Büromöbeln, der EDV-Anlage und den Maschinen einer Firma ab. Kfz-Besitzer können Sturmschäden am Kfz mit einer Teilkaskoversicherung als einzelnen Baustein oder inkludiert in einer Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung absichern.

Quelle: (verpd)

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