Immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer schaffen sich ein sogenanntes Balkonkraftwerk an. Bestimmte Risiken können jedoch zur Zerstörung der Mini-Photovoltaikanlage führen. Aber nicht immer ist dafür eine separate Versicherung notwendig.
Vermehrt sieht man hierzulande Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf auf Balkonen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. verdeutlichte jüngst, wann eine solche Mini-Photovoltaikanlage automatisch in einer bestehenden Hausratversicherung gegen Beschädigungen beispielsweise durch Brand oder Blitzschlag abgesichert sind.
Mieter oder Wohnungseigentümer können mit einem Steckersolargerät, auch als Balkonkraftwerk bezeichnet, ihren eigenen Sonnenstrom erzeugen. Diese kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von derzeit bis 600 Watt und ab 2024 bis maximal 800 Watt, werden meist am Balkon oder sonst irgendwo außen am Haus befestigt und einfach mit der Steckdose verbunden.
„Mieter sollten vor einer Installation zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Idealerweise gehen sie auf ihren Vermieter zu und holen sich die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk ein. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, ist die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig.“ Dies rät der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Versicherungsschutz über die Hausratversicherung
Obwohl diese kleinen Kraftwerke robust sind, können bestimmte Risiken wie ein Brand oder Blitzschlag zur kompletten Zerstörung führen. Wer seine Anlage dagegen absichern will, sollte bei einer bestehenden Hausratversicherung nachfragen, inwieweit diese im Rahmen der bestehenden Police bereits mitversichert ist oder in den bestehenden Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann.
Gute Nachricht kommt diesbezüglich vom GDV. „Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen“, so der GDV, denn die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung wurden diesbezüglich erweitert.
Das heißt, in einer neu abgeschlossenen Hausratversicherung ist eine solche Mini-Photovoltaikanlage, sofern sie am Haus befestigt ist, automatisch gegen Schäden durch alle im vereinbarten Versicherungsumfang aufgeführten Risiken versichert. „Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert“, wie der GDV betont.
Wer bereits eine ältere Hausratpolice hat, sollte mit seinem Vermittler oder Versicherer sprechen, denn in der Regel kann die Police auf die neuen Bedingungen – eventuell einhergehend mit einer Beitragsänderung – umgestellt werden.
Wenn ein Modul einen Schaden anrichtet
Schäden, die durch das Balkonkraftwerk bei anderen entstehen, können je nach Policenvereinbarung durch eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung des Anlagenbesitzers übernommen werden, wenn der Anlagenbesitzer ein Mieter oder Einfamilienhausbesitzer ist. Zum Beispiel könnte sich durch einen Sturm ein Solarmodul lösen und auf ein vorbeifahrendes Auto fallen.
Um sicherzugehen, dass ein entsprechender Haftpflichtschutz besteht, sollte man bei der Anschaffung der Mini-Photovoltaikanlage den Versicherungsschutz mit dem Vermittler oder Versicherer abklären.
Wie größere Photovoltaikanlagen versichert werden können
Eine auf dem Hausdach montierte Photovoltaikanlage, die unter anderem aufgrund ihrer Leistung nicht mehr als Balkonkraftwerk zählt, kann dagegen üblicherweise in einer für die Immobilie bestehende Gebäudeversicherung mitversichert werden. Der Anlagenbesitzer kann in einer solchen Police optional mit einem Beitragsaufschlag die Photovoltaikanlage gegen die Schäden Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel und, sofern vereinbart, auch gegen Elementartschäden wie Überschwemmung und Lawinen versichern.
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Boden, die einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, bieten einige Versicherer aber auch eine Photovoltaik-Versicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung an.
Versichert sind hier unter anderem Schäden infolge von Brand, Naturereignissen wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehlern, Material- und Konstruktionsfehlern, Überspannung und Tierverbiss wie Marderbissschäden.
Es gibt nur wenige Schadenursachen, wie eine vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie, die nicht durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt sind.
Absicherung von Ertragsausfällen
In einer solchen separaten Photovoltaik-Police sind in der Regel sämtliche Bestandteile, die zu einer Photovoltaikanlage inklusive der Peripheriegeräte gehören, versichert. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.
Zusätzlich lassen sich oftmals auch mögliche Schadennebenkosten wie Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für ein Gerüst bis zu einer bestimmten Höhe mit absichern. In einigen Photovoltaik-Policen können, teils gegen Aufpreis, zudem die Ertragsausfälle, die der Anlagenbesitzer aufgrund eines versicherten Sachschadens erleidet, mitversichert werden.
Für Besitzer von Großanlagen gibt es diesbezüglich auch eine separate Ertragsausfall-Versicherung. Ersetzt wird normalerweise der entgangene finanzielle Ertrag bis zu einer im Vertrag festgelegten maximalen Tagesausfall-Entschädigung und Schadensdauer.
Haftpflichtschutz für auf dem Dach montierte Anlagen
Schäden, die eine normale Photovoltaik-Anlage, welche auf dem Dach montiert ist, bei Dritten anrichtet, können bei einem Einfamilienhaus je nach Vertragsvereinbarung mittels einer Privathaftpflicht-Police des Anlagenbesitzers abgesichert sein.
Bei einer Anlage auf einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus kann ein entsprechender Haftpflichtschutz, wenn in der Police vereinbart, über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bestehen.
Alternativ gibt es auch eine Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht-Versicherung beispielsweise für Betreiber von kommerziell genutzten Photovoltaik-Großanlagen. Mehr Details über eine passende Photovoltaik-Versicherung erfährt man beim Versicherungsvermittler.
Quelle: (verpd)