Ob ein Arbeitssuchender, der ein unbezahltes Probearbeitsverhältnis eingegangen ist und am letzten Arbeitstag auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause verunfallt, für dieses Unglück einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung hat, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.