Im Laufe der Zeit ändern sich bei Unternehmen nicht nur die regelmäßigen Kosten und Vermögenswerte, sondern es kommen auch neue Risiken hinzu oder bestehende Gefahren entfallen. Daher ist es wichtig, regelmäßig den Versicherungsschutz neu anzupassen.

Im Laufe des Frühjahrs wissen Unternehmer in der Regel, wie hoch der Gewinn oder der Verlust, das Betriebsvermögen und die Kosten des letzten Geschäftsjahres waren. Wer seine Betriebsversicherungen entsprechend den aktuellen Werten anpasst, kann sich sicher sein, dass er weder zu viel Prämien zahlt noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung erhält. Des Weiteren gilt es zu prüfen, inwieweit die Policen auch neu hinzugekommene oder in naher Zukunft zu erwartende Risiken absichern oder nicht mehr bestehende Gefahren keinen Versicherungsschutz mehr benötigen.

Bei Firmenversicherungen wie der Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherung, aber auch bei der Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung ist es aus mehreren Gründen wichtig, dass die Versicherungssummen den tatsächlichen Werten entsprechen und nicht niedriger oder höher sind.

Die Nachteile einer Unter- oder Überversicherung

Ist die vereinbarte Versicherungssumme nämlich zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor. Im Schadenfall wird die Entschädigung entsprechend gekürzt, das heißt bei einem Totalschaden erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme, auch wenn der Schaden höher ist. Auch bei einem Teilschaden wird der entstandene Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzt.

Ist dagegen die vereinbarte Versicherungssumme zu hoch, leistet der Versicherer im Schadenfall maximal den tatsächlichen Schaden. Der Kunde hat in Relation zu seinem tatsächlichen Schutz dann unnötig viel Prämie bezahlt.

Um eine solche Unter- oder Überversicherung, aber auch um Lücken in der Absicherung zu vermeiden, ist es für Unternehmer wichtig, die Versicherungspolicen entsprechend den aktuellen oder zu erwartenden Werten wie Umsatz, Gewinn, Anlagevermögen und Fixkosten anzupassen.

Eine entsprechende Prüfung ist insbesondere zum Jahresanfang, wenn die aktuellen Betriebsdaten des letzten Jahres vorliegen, aber auch wenn Änderungen im Betrieb wie zusätzliche Anschaffungen von Inventar und Maschinen anstehen, sinnvoll.

Änderungen zeitnah, am besten in der Planungsphase melden

Wichtig ist es zudem, betriebliche Änderungen zeitnah beziehungsweise, wenn diese absehbar sind, am besten noch in der Planungsphase dem jeweiligen Versicherer oder Vermittler mitzuteilen. Wer beispielsweise seinen Betrieb ausbaut und zusätzlich Inventar und Maschinen anschafft, sollte dies genauso melden wie erhebliche Veränderungen der Werte des Warenlagers oder der Vorräte.

Auch eine Umstellung oder Erweiterung der Firma bezüglich neuer Geschäftsbereiche wie eine Änderung der Produktion auf neue, bisher noch nicht hergestellte Warengruppen, aber auch eine Schließung von Betriebsteilen sind dem Versicherer und Vermittler umgehend zu melden.

Nur dann kann sichergestellt werden, dass der bestehende Versicherungsschutz hinsichtlich der Versicherungssummen, aber auch der versicherten Risiken entsprechend den neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Eine Unterversicherung im Vorfeld vermeiden

Wer grundsätzlich eine Unterversicherung als Folge einer Neuanschaffung, einer unerwartet positiven Geschäftsentwicklung oder von zu erwartenden Schwankungen vermeiden will, hat neben der zeitnahen Meldung an den Versicherer noch andere Möglichkeiten.

In einigen Firmen ändern sich die Werte der versicherten Sachen wie Waren und Vorräte ständig. In vielen Inhaltsversicherungen kann für diese Werte eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ bis zu einer bestimmten Wertgrenze vereinbart werden. Im Versicherungsfall bleibt dann eine bestehende Unterversicherung für diese Gegenstände bis zur vereinbarten Wertgrenze folgenlos und der Schaden wird maximal bis zur Wertgrenze erstattet, auch wenn der tatsächliche Schaden höher ist.

In manchen Policen kann insbesondere für Gebäude, aber auch für technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen optional eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden, um eine Unterversicherung infolge der Preisentwicklungen der versicherten Gegenstände zu vermeiden. Dadurch erhöht sich die Versicherungssumme der versicherten Sache je nach Vertragsvereinbarung automatisch gemäß der Preisentwicklung oder in Höhe eines vereinbarten Prozentsatzes.

Und es gibt noch eine Variante, um eine Unterversicherung im Vorfeld zu vermeiden: In einigen Firmenversicherungen kann im Rahmen einer Vorsorgevereinbarung zusätzlich zur Versicherungssumme ein prozentualer Anteil davon oder auch ein festgelegter Betrag versichert werden. Ist ein Schaden nicht höher als die Summe aus Versicherungssumme und vereinbarter Vorsorge, wird der Schaden komplett erstattet.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden