Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt nicht nur, wie niedrig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist, sondern auch, wie jung die Rentenbezieher insgesamt und bei Renteneintritt sind.

Im vergangenen Jahr erhielten fast 1,8 Millionen Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag weit unter 1.000 Euro. Im Durchschnitt waren die Rentenbezieher letztes Jahr 56 Jahre alt. Deutlich niedriger ist allerdings das Renteneintrittsalter der knapp 164.000 Rentner, die 2022 erstmals eine solche Rente erhalten haben.

Aus einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geht hervor, dass letztes Jahr über 1,79 Millionen Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen haben. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag, also abzüglich der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, belief sich auf monatlich 933 Euro vor Steuern.

Insgesamt lag das Durchschnittsalter dieser Bestandsrentner bei 56,2 Jahren. Fast jeder zehnte Rentenbezieher (9,5 Prozent) war letztes Jahr noch keine 45 Jahre, mehr als jeder sechste (17,3 Prozent) jünger als 50 Jahre und jeder dritte Erwerbsminderungs-Rentner (32,0 Prozent) unter 55 Jahre alt.

So jung sind Betroffene bei Renteneintritt

Über 163.900 Personen haben letztes Jahr erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Im Schnitt waren diese Neurentner bei Renteneintritt 53,9 Jahre alt. Mehr als jeder siebte Betroffene (14,9 Prozent) war allerdings jünger als 45 Jahre, fast jeder vierte (23,0 Prozent) unter 50 Jahre und knapp vier von zehn (39,8 Prozent) Erwerbsminderungs-Rentner mit Rentenbeginn 2022 waren noch keine 55 Jahre alt.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Neurentner lag bei 950 Euro im Monat. Allerdings erhielten die Betroffenen, die im Alter ab dem 25. bis 54. Lebensjahr in 2022 erstmals eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekamen, deutlich weniger, nämlich im Schnitt nur 901 Euro.

Ein Grund dafür dürfte sein, dass sie in ihrem bisherigen Erwerbsleben noch ein deutlich niedrigeres Erwerbseinkommen erzielt haben als die ab 55 Jährigen. Die Rentenhöhe richtete sich nämlich unter anderem nach dem bisherigen Einkommen. Bei den unter 25-Jährigen wiederum kommt bei der Rentenberechnung dagegen häufig eine andere Rentenberechnung zum Tragen, nämlich dann, wenn sie während ihrer Ausbildung erwerbsgemindert werden.

So werden laut DRV in dem Fall bis zu drei Jahre der Ausbildungszeit, die man bis zum 25. Lebensjahr absolviert hat, in der Rentenberechnung höher bewertet, nämlich mit bis zu 75 Prozent des Durchschnitts-Verdienstes aller gesetzliche Rentenversicherten. Was bei vielen eine deutlich höhere Rente bedeutet, als wenn sie erst nach Ende der Ausbildung erwerbsgemindert geworden wären.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente

Um die Rentenanforderungen für eine Erwerbsminderung zu erfüllen, muss ein Betroffener vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen. Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge für eine im Rahmen der GRV versicherte Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, entrichtet haben.

Eine Ausnahme gilt zum Beispiel für Auszubildende: Wer während der Ausbildung erwerbsgemindert wird, muss zwar keine Wartezeit erfüllen, allerdings besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten ist.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich gilt: Kann man aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen, kann ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente bestehen.

Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, erhält unter Umständen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Von allen Bestandsrentnern erhielten letztes Jahr 95 Prozent eine volle Erwerbsminderungsrente, bei den Neurentnern waren es 87 Prozent.

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente entspricht in etwa der Höhe der Regelaltersrente, die man erhalten hätte, wenn man bis zur Regelaltersgrenze erwerbstätig ist und das Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Rentenversicherten gleich hoch geblieben wäre. Wer in jungen Jahren erwerbsgemindert wird, muss je nach Alter des Renteneintritts mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Einige haben keinen Rentenanspruch

Weitere Details zu den Rentenvoraussetzungen und zur Ermittlung der Rentenhöhe erklärt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der DRV.

Wie die statistischen Zahlen belegen, wird für die meisten mit einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen, um den Einkommensausfall, den eine Erwerbsminderung mit sich bringt, umfassend auszugleichen.

Zudem haben viele Selbstständige, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine solche Rente. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse passende Lösungen an.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden