Im Urlaub möchte man weder krank werden noch einen Unfall erleiden. Doch eine Umfrage belegt, die Mehrheit der Bürger hat ebendies bereits erlebt. Ohne einen passenden Versicherungsschutz drohen in so einem Fall jedoch hohe Kosten, die der Betroffene aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Über 80 Prozent der Bürger hatten schon einmal mit gesundheitlichen Beschwerden während einer Reise zu kämpfen, wie eine repräsentative Umfrage eines Versicherers belegt. Fast drei Viertel der Betroffenen verbrachten ihren Urlaub im Ausland, als sie krank wurden oder verunfallten. Ohne einen passenden Versicherungsschutz können insbesondere in diesen Fällen die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen zu einem kostspieligen Problem für den Reisenden werden.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungs-Unternehmens Appinio im Auftrag eines Versicherers erkrankten oder verletzten sich 81 Prozent der Bürger schon einmal während ihres Urlaubes.
Drei von vier Betroffenen hatte es während einer Auslandsreise erwischt – im Detail 49 Prozent in einem Urlaub innerhalb und knapp 24 Prozent auf einer Fernreise außerhalb Europas. An der Befragung, die Mitte Mai dieses Jahres durchgeführt wurde, haben rund 2.000 Einwohner aus Deutschland teilgenommen.
Die häufigsten gesundheitlichen Beschwerden auf Reisen
Während einer Urlaubsreise traten einige Erkrankungen und gesundheitliche Leiden besonders häufig auf. So litt mehr als jeder Zweite (51 Prozent), der während einer Reise erkrankt war, mindestens einmal unter einer Grippe oder Erkältung. Rund 46 Prozent plagte eine Magen-Darm-Erkrankung.
Über 37 Prozent hatten mit Hautproblemen wie einem Sonnenbrand oder einem Hautausschlag aufgrund einer Allergie, eines Quallen- oder Mückenstichs zu kämpfen und fast 34 Prozent zogen sich im Urlaub einen Sonnenstich zu. Knapp 18 Prozent mussten während ihrer Ferien mit einer Lebensmittelvergiftung fertig werden.
Bei jedem Vierten (über 24 Prozent), der im Urlaub mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte, waren kleinere Sportverletzung die Ursache. Weitere elf Prozent wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt. Drei Prozent der im Urlaub Erkrankten oder Verunfallten gaben andere Ursachen für die während der Reisezeit erlittenen körperlichen Beschwerden an. Insgesamt hatten sich dabei jedoch fast 13 Prozent der Betroffenen, sogar schwer verletzt.
Über 44 Prozent mussten vom Arzt oder in einer Klinik behandelt werden
Über 44 Prozent derjenigen, die im Urlaub krank oder verletzt waren, mussten ärztlich versorgt werden. Fast 30 Prozent benötigten eine Behandlung in einem Krankenhaus. Konkret wurden mehr als 17 Prozent ambulant und weitere zwölf Prozent stationär in einer Klinik behandelt.
Die Umfrage ergab zudem, dass über 37 Prozent derjenigen, die im Urlaub krank oder verletzt wurden, keine Auslandsreisekranken-Versicherung hatten. Ohne einen solchen Versicherungsschutz besteht bei einem Auslandsurlaub jedoch ein erhebliches Kostenrisiko.
Denn wer in einem anderen Land eine medizinische Hilfe benötigt, muss die Kosten dafür, egal ob für einen Krankentransport, eine medizinische Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt teilweise oder komplett selbst zahlen. Bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen sind diesbezüglich fünf- oder sechsstellige Summen keine Seltenheit.
Hohes Kostenrisiko für Reisende …
Gesetzlich Krankenversicherte haben zwar im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EKVK), die auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte zu finden ist, in einigen Ländern einen gewissen Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles.
Der Versicherungsschutz über die EKVK gilt im Detail in den 27 Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Schweiz und in Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, wie in der Türkei und in Tunesien.
Allerdings werden hier maximal die Kosten übernommen, die ein gesetzlich krankenversicherter Einwohner des jeweiligen Reiselandes nach den dortigen geltenden Rechtsvorschriften erhalten würde. Konkret werden damit in diesen Ländern diverse medizinisch notwendige Kosten von der deutschen GKV für Reisende nicht oder nur zum Teil übernommen. In allen anderen Reiseländern, wie den USA, Kanada, Australien, China oder Kenia übernimmt die GKV gar keine Kosten.
Nähere Einzelheiten, was bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland von der GKV übernommen wird, enthalten die Merkblätter zu den verschiedenen Ländern, die im Webportal des GKV-Spitzenverbandes abrufbar sind. Generell werden zum Beispiel die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland – egal ob EU oder sonstige Länder – nach Deutschland im Rahmen der EKVK nicht übernommen.
… und welche Absicherungslösungen es dagegen gibt
Das Kostenrisiko, das man als Reisender hat, wenn man im Ausland krank wird oder verunfallt und eine medizinische Behandlung oder einen Rücktransport benötigt, lässt sich jedoch mit einer privaten Auslandsreise-Krankenpolice, die meist nur wenige Euro kostet, umfassend absichern. In allen Merkblättern zu den verschiedenen Ländern empfiehlt der GKV-Spitzenverband „dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung“.
Einen weitere Reiseversicherung ist die Reiserücktritts- und -abbruchversicherung. Wer zum Beispiel kurz vor Reisebeginn einen gebuchten Urlaub aus wichtigen Gründen nicht antreten kann, muss ohne eine Reiserücktritts-Versicherung die zum Teil hohen Stornokosten selbst tragen. Eine bestehende Police übernimmt dagegen die Stornokosten, wenn die Reise wegen eines versicherten Grundes wie einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalles nicht angetreten wird.
Weitere versicherte Risiken, sind je nach Vereinbarung unter anderem ein dramatischer Brandschaden im Eigenheim, eine betriebsbedingte Jobkündigung oder der Tod eines nahen Familienmitglieds. Kommt es während der Reise zu einem solchen Vorfall und möchte oder muss der Reisende deswegen seinen Urlaub abbrechen, muss er unter anderem die Aufwendungen für die außerplanmäßige Rückreise wie einen separaten Rückflug selbst zahlen.
Auch die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen wie Ausflüge, Unterkunft oder die planmäßigen Rückreisekosten werden ihm nicht erstattet. Eine vorhandene Reiseabbruch-Versicherung, die oft als Kombination mit einer Reiserücktritts-Police angeboten wird, sichert derartige Kosten ab. Grundsätzlich empfiehlt sich für eine bedarfsgerechte Absicherung einer geplanten Reise ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.
Quelle: (verpd)