Ob ein Mieter, der beim Auszug ein paar Schrammen im Edelstahl-verkleideten Aufzug des Mietshauses hinterlässt, dafür mehreren Tausend Euro Schadensersatz zahlen muss, hatte ein Gericht zu klären.
Inwieweit die Eltern eines acht Jahre alten Kindes, das allein mit dem Fahrrad unterwegs ist und einen Verkehrsunfall verursacht, aufgrund einer Aufsichtspflicht-Verletzung zum Schadenersatz herangezogen werden können, belegt ein Gerichtsurteil.
Fast in jedem fünften Haushalt gibt es keine Privathaftpflicht-Versicherung. Damit ist jedoch unter Umständen die finanzielle Existenz der Bürger, die keine entsprechende Absicherung haben, im Ernstfall bedroht.
Dass Großeltern auf ihre Enkel aufpassen, ist keine Seltenheit. Was jedoch, wenn währenddessen das Kind einen Schaden anrichtet oder selbst geschädigt wird? Großeltern sollten sich vorab informieren, inwieweit ihr Versicherungsschutz für solche Fälle ausreicht.
Es gibt eine Versicherungspolice, die in jedem Haushalt vorhanden sein sollte, denn sie sorgt dafür, dass ein Malheur nicht in den Ruin führt.
Jedem Mieter kann ein Missgeschick passieren, bei dem die gemietete Immobilie beschädigt wird. Schon ein umgestoßenes Glas mit Rotwein kann an einem Parkett- oder verklebten Teppichboden einen teuren Schaden anrichten. Es gibt jedoch einen Kostenschutz für Mieter.
Inwieweit ein minderjähriges Kind oder dessen Eltern haften müssen, wenn es mit dem Rad fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer einen Schaden erleidet, zeigt ein Gerichtsurteil.
Auch wer nur versehentlich einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten einen entsprechenden Schadenersatz und, wenn jemand dabei verletzt wird, unter Umständen auch ein Schmerzendgeld zahlen. Welche finanzielle Absicherung diesbezüglich sinnvoll ist.
Wer sich beim Skifahren regelwidrig verhält und deswegen einen Unfall verursacht, bei dem andere geschädigt werden, muss damit rechnen, alleine für den entstandenen Schaden aufkommen zu müssen, wie ein Gerichtsurteil belegt.
Nur einen kurzen Moment unaufmerksam zu sein kann den finanziellen Ruin bedeuten. Welche Versicherungspolice für solche Fälle eine existenzielle Absicherung bietet.
Hat ein Mieter einen Schaden an der Mietwohnung angerichtet, muss er auch dafür aufkommen. Es gibt jedoch eine Versicherungspolice, die nicht nur, aber eben auch derartige unbeabsichtigt verursachte Schäden übernimmt.
Eine private Haftpflicht-Police, die seit Jahren nicht aktualisiert wurde, bietet oftmals nicht mehr den bedarfsgerechten Schutz, den sie eigentlich geben sollte. Um gefährliche Absicherungslücken zu vermeiden, sollten solche Versicherungsverträge überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.