Nach der neuesten Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter erhöht. Das Ministerium hat darüber hinaus Berechnungsergebnisse zur Eintritts-Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit je nach Alter veröffentlicht.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit waren Ende 2020 mehr als 4,57 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Das sind im Vergleich zum Vorjahr rund 7,6 Prozent mehr. Auch in den Jahren zuvor ist die Zahl der Pflegebedürftigen stetig angestiegen. Zwar ist im Alter die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden, besonders hoch, doch wie Analysen zeigen, haben auch jüngere Menschen ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Aus den jüngst veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geht hervor, dass Ende 2020 hierzulande mehr als 4,57 Millionen PflegebedürftigeLeistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Im Detail bekamen 4,32 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie knapp 252.000 Pflegebedürftige Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV).
Im Vergleich zum Vorjahr ist damit die Zahl der Pflegebedürftigen mit Leistungsbezug aus der gesetzlichen Pflegeversicherung insgesamt um mehr als 323.000 Betroffene und damit um 7,6 Prozent gestiegen. Auch davor ist die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig gewachsen. Von 2018 auf 2019 betrug der Zuwachs 8,5 Prozent und von 2017 auf 2018 waren es 10,4 Prozent. Den höchsten Anstieg in den vergangenen Jahren gab es von 2016 auf 2017 mit 20,9 Prozent. In den letzten fünf Jahren vor 2017 lag der Anstieg dagegen zwischen drei und vier Prozent.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter
Der enorme Zuwachs an Pflegebedürftigen in 2017 war unter anderem darauf zurückzuführen, dass es seit 2017 einen neu definierten Pflegebedürftigkeits-Begriff gibt und zeitgleich auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert wurde.
Anders als bis 2016 werden seit 2017 neben der körperlichen nun auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen bei der Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Zudem wird seit 2017 die Schwere einer Pflegebedürftigkeit statt wie vorher in drei Pflegestufen nun in fünf Pflegegraden eingestuft. Je höher der Pflegegrad, umso höher ist Beeinträchtigung des Betroffenen, ein selbstständiges Leben zu führen.
Die Statistik zeigt laut BMG, dass die Wahrscheinlichkeit des Einzelnen pflegebedürftig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt. Nach BMG-Berechnungen liegt das Risiko ein Pflegefall zu werden, bei Menschen, die jünger als 60 Jahre sind bei 1,6 Prozent, bei den 60- bis 80-Jährigen bei 8,0 Prozent und bei den ab 80-Jährigen sogar bei 39,9 Prozent. Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung ist demnach auch damit zu rechnen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter steigen wird.
Gesetzliche Teilabsicherung
Die Leistungen, welche die gesetzliche Pflegeversicherung bei einer Pflegebedürftigkeit übernimmt, decken jedoch nicht die tatsächlich anfallenden Kosten, sondern sind nur eine Teilabsicherung. „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen“, ist auch im Webportal des BMG zu lesen.
Eine finanzielle Absicherung eines Pflegefalles ist jedoch mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung möglich. Unter anderem können hier im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch individuelle und damit bedarfsgerechte Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden. Unter anderem gibt es auch eine staatliche Förderung in Form einer Zulage für private Pflege-Zusatzversicherungs-Policen, die bestimmte gesetzlich festgelegte Mindeststandards bei den Leistungen erfüllen.
Das BMG betont dazu: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“ Je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Prämien dafür und desto eher ist man abgesichert. Denn keiner kann sich sicher sein, nicht doch bereits in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
Quelle: (verpd)