Ein Arbeitnehmer kann in der Regel nur von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Durch die Anhebung dieses Grenzwertes wird der Zugang zur privaten Krankenversicherung im nächsten Jahr nun erschwert.
Im kommenden Jahr steigt nach einem aktuellen Verordnungsentwurf die sogenannte Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit wird für Arbeitnehmer der Wechsel zur privaten Krankenversicherung weiter erschwert und ist ab Januar 2021 voraussichtlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 64.350 Euro, also von knapp 5.363 Euro monatlich möglich.
Zum 1. Januar 2021 wird die bundesweit geltende Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 62.550 um 1.800 Euro beziehungsweise knapp 2,9 Prozent auf 64.350 Euro angehoben. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Formal muss diese zum Inkrafttreten von der Bundesregierung beschlossen werden, danach muss der Bundesrat zustimmen und die Verordnung letztendlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Dies ist in der Regel aber nur noch eine Formsache, da die jährliche Anpassung der maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherungen nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Konkret ändern sich die Werte nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorvorjahr – also für die neuen Werte in 2021 ist die Gehaltsentwicklung aus 2019 ausschlaggebend. Laut dem Entwurf der Verordnung wird der Wechsel in 2021 von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem Monatsbruttoeinkommen von mehr als 5.362,50 Euro möglich – 2020 waren es noch 5.212,50 Euro.
Wechselmöglichkeit in 2021 …
Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sein Jahresbruttoverdienst über der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Zudem muss sein Gehalt voraussichtlich auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Versicherungspflicht-Grenze übersteigen.
Zum Bruttojahresverdienst, um die Versicherungspflicht-Grenze zu erreichen, zählen neben dem Grundgehalt regelmäßig gezahlte Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nicht dazu zählen Fahrtkostenersatz, Familienzuschläge wie Kindergeld und sporadische Sonderzahlungen. Um beispielsweise ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in der GKV pflichtversichert zu sein und deshalb in die PKV wechseln zu können, muss man für 2020 ein Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro vorweisen können und zudem in 2021 voraussichtlich einen Verdienst von über 64.350 Euro haben.
Erfüllt man diese Voraussetzungen und bleibt trotz Ende der Versicherungspflicht weiterhin als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert, muss man für einen späteren Wechsel in die PKV die Kündigungsfrist der GKV, das sind zwei volle Monate zum Monatsende, einhalten. Um zum Beispiel zum 1. Juni 2021 zur PKV zu wechseln, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März 2021 bei der GKV beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse eingehen.
… oder noch in 2020
Es gibt aber auch eine weitere Option, um zum Beispiel bereits 2020 zur PKV zu wechseln: Wer in diesem Jahr seinen Job wechselt und voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten über der jeweiligen Versicherungspflicht-Grenze liegt, kann nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. bereits zum Beginn des neuen Beschäftigungs-Verhältnisses wechseln. In diesem Fall muss man also nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten, sondern kann gleich mit dem Jobwechsel auch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Ein sofortiger Wechsel ohne Rücksicht auf das Einkommen ist zudem für bestimmte Personengruppen möglich. Dies gilt zum Beispiel für Beschäftigte, die bisher Arbeitnehmer waren und nun eine selbstständige Tätigkeit beginnen, also als Unternehmer oder Freiberufler tätig werden, da mit dem Wechsel ihres Berufsstatus die Versicherungspflicht in der GKV endet. Weitere Informationen zum Thema Wechsel in die private Krankenversicherung gibt es beim Versicherungsvermittler.
Wer keine Möglichkeit hat, in die PKV komplett zu wechseln, und sich als GKV-Versicherter einen umfassenderen Versicherungsschutz wünscht, als ihn die GKV bietet, kann sich zusätzlich über eine private Krankenzusatz-Versicherungen absichern. Denn die GKV bietet in vielen Bereichen nur eine Teilabsicherung, das heißt, der GKV-Versicherte muss oft einen großen Teil der teils hohen Kosten oder Einkommenseinbußen selbst tragen. Dies lässt sich mit einer solchen privaten Krankenzusatzpolice abfedern.
Quelle: (verpd)