Immer mehr sind wegen einer psychischen Erkrankung erwerbsgemindert. Dies belegt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung, die aufzeigt, welche Leiden am häufigsten zu einem Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente geführt haben.

Letztes Jahr erhielten fast 164.000 Personen erstmalig eine gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Fast vier von zehn Betroffenen sind wegen psychischen Problemen erwerbsgemindert. Während es bei allen anderen eindeutig diagnostizierten Erwerbsminderungs-Ursachen nur wenig Veränderungen gab, nahm die Zahl derer, die wegen einer psychischen Erkrankung eine entsprechende Rente erhielten, deutlich zu.

Nach einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten letztes Jahr erstmals 163.907 Personen hierzulande eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt.

Nur wer aus physischen oder psychischen Gründen in nicht absehbarer Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine solche Rente. Welche weiteren Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente notwendig sind, beschreibt die kostenlos downloadbare Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der DRV.

Eine weitere DRV-Statistik verdeutlicht, welche Krankheiten 2022 am häufigsten zu einer Erwerbsminderung und einem entsprechenden Rentenbezug geführt haben. Insgesamt unterteilen sich die Ursachen laut Statistik in 19 Hauptindikationsgruppen mit eindeutigen Diagnosen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der prozentuale Anteil je Leiden nur wenig verändert, mit einer Ausnahme, den psychischen Erkrankungen.

Immer mehr werden wegen psychischer Leiden erwerbsgemindert

Seit mehr als 20 Jahren sind psychische Erkrankungen und Störungen – in der Statistik unter der Indikationsgruppe der Psychosomatik und Psychotherapie geführt – die Hauptursache, die zu einer Erwerbsminderung führt. Allein letztes Jahr erhielten knapp 64.600 Personen aus diesem Grund eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, das sind 39,4 Prozent aller Neurentner mit dieser Rentenart.

Im Vergleich zu 2021 ist die Anzahl um über 2.100 Betroffenen gestiegen. Auch der Anteil der Personen, die wegen psychischen Leiden erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhielten, gegenüber allen Neurentnern mit dieser Rentenart, hat sich von 2021 auf 2022 um 1,7 Prozentpunkte erhöht.

Bei allen anderen 18 Indikationsgruppen mit eindeutigen Diagnosen lagen die Abweichungen im Vergleichszeitraum dagegen nur zwischen minus 0,3 Prozent und 0,4 Prozent. In zehn Indikationsgruppen gab es gar keine anteilige Veränderung.

Auch die ersten vier häufigsten Indikationen, die eine Erwerbsminderungsrente zur Folge hatten, sind 2021 und 2022 die gleichen geblieben: Auf Platz eins liegen, wie bereits erwähnt, Leiden, die der Psychosomatik und Psychotherapie zuzurechnen sind. Auf Rang zwei folgen Krankheiten im Bereich Hämatologie und Onkologie, auf Platz drei sind Leiden, die zur Neurologie zählen, und auf Rang vier liegen Beschwerden, die zum Gebiet der Orthopädie gerechnet werden.

Krebs verursacht jede siebte Erwerbsminderung

2022 lag der Anteil derjenigen, die wegen eines onkologischen oder hämatologischen Leidens wie bösartiger Krebs eine Erwerbsminderungsrente erhielten im Vergleich zu allen Neurentnern mit dieser Rentenart bei 14,3 Prozent, was knapp 23.500 Personen entsprach. Das waren 800 Betroffenen weniger als im Vorjahr – 2021 lag der Anteil mit 14,6 Prozent zudem geringfügig höher.

Neurologische Erkrankungen, also Nerven- oder Muskelerkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multiple Sklerose, waren bei 12,5 Prozent beziehungsweise bei rund 20.500 Personen, die 2022 erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten, die Ursache der Erwerbsminderung. 2021 waren es noch über 300 Neurentner und damit anteilig um 0,3 Prozentpunkte mehr.

2022 waren orthopädische Leiden, wie Erkrankungen, Verletzungen oder Fehlbildungen des Stütz- und Bewegungsapparates, also des Skeletts, der Knochen, Sehnen, Bänder und der Muskeln, mit einem Anteil von 11,3 Prozent (2021: 11,5 Prozent) der Grund für eine Erwerbsminderung mit Rentenbezug. Konkret handelte es sich hier um etwa 18.500 Betroffene – das waren 480 Personen weniger als 2021.

Insgesamt sind 77,6 Prozent aller in 2022 erstmalig ausbezahlten gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten allein auf diese vier genannten Indikationsgruppen zurückzuführen. Alle anderen Indikationsgebiete hatten jeweils einen Anteil von weniger als vier Prozent.

Einkommenslücken vermeiden

Zwischen eins und vier Prozent der Erwerbsminderungsrenten wurden durch Leiden, die in folgenden Indikationsbereichen fallen, verursacht:

Grundsätzlich muss ein Betroffener, auch wenn er eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. So lag beispielsweise der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag für alle, die 2022 erstmals eine volle Erwerbsminderungsrente erhielten, weil sie weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein konnten, bei unter 1.007 Euro.

Diejenigen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhielten, weil sie maximal zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag eine Erwerbstätigkeit ausüben konnten, hatten eine Rentenhöhe von im Schnitt 556 Euro. Der Rentenzahlbetrag entspricht der Rentenhöhe abzüglich der in der Regel von Rentnern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Abzug der möglichen Einkommensteuer.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, um im Falle des Falles Einkommenseinbußen zu verhindern. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.

Quelle: (verpd)

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