Letztes Jahr gab es deutlich mehr Einbruch-Diebstähle in Firmen als im Vorjahr. Die Schadenhöhe lag zudem wieder im dreistelligen Millionenbereich.

Nachdem sieben Jahre in Folge die Gesamtzahl der bei der Polizei angezeigten schweren Diebstähle in Unternehmen wie Fabriken, Werkstätten, Büros, Banken, Gaststätten und Warenhäuser gesunken ist, gab es letztes Jahr einen deutlichen Anstieg von 16 Prozent. Die dadurch angerichteten Schäden betrugen nach derzeitigen Erkenntnissen fast 250 Millionen Euro. Dies zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik.

Wie aus der vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 (PKS 2021) hervorgeht, wurden letztes Jahr über 99.700 schwere Diebstähle, also Einbruch-Diebstähle oder Diebstähle mittels mitgeführter Waffe, bei Firmen verübt.

Die Daten beziehen sich auf entsprechende Delikte, die Fabriken, Werkstätten, Diensträume, Büros, Lagerräumen, Warenhäuser, Verkaufsräume, Kioske, Gaststätten, Hotels, Pensionen sowie Banken, Sparkassen und Poststellen betrafen. Insgesamt hat sich die Anzahl dieser schweren Diebstähle im Jahr 2022 um knapp 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – damals waren es noch rund 86.200 schwere Firmeneinbrüche – erhöht.

Das ist der erste Anstieg, nachdem die Diebstahlzahlen sieben Jahre in Folge gesunken waren. Dennoch wurden seit über 30 Jahren noch nie so wenig Firmeneinbrüche bei der Polizei gemeldet wie 2021 – das Jahr mit den bisher wenigsten Delikten dieser Art – und 2022. Die meisten derartigen Fälle gab es dagegen 1993 mit über 362.800 Taten.

Deutliche Unterschiede bei der Aufklärungsrate

Im Detail gab es 2022 laut PKS knapp 1.050 schwere Diebstähle bei Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen. Die Aufklärungsrate durch die Polizei betrug 33,9 Prozent. Weitere 10.950 dieser Delikte betrafen Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen. Rund jeder fünfte schwere Diebstahl, nämlich 21,5 Prozent, wurde aufgeklärt.

In knapp 39.670 Fällen hatten es die Verbrecher auf Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster und Schaukästen abgesehen. Die Polizei konnte in 61 Prozent der angezeigten Delikte die Täter finden.

Die meisten schweren Diebstähle, nämlich fast 48.060, betrafen Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume. Allerdings wurden hier nur 18,9 Prozent der Fälle aufgeklärt.

In 70 Prozent der Fälle erreichten die Diebe ihr Ziel

Insgesamt blieb es bei rund 29.600 der 99.700 angezeigten schweren Firmendiebstähle beim Versuch. Das heißt, in etwa 70.100 Fällen und damit in über 70 Prozent der registrierten Delikte erreichten die Diebe ihr Ziel und stahlen beispielsweise Geld und/oder Güter.

In den vergangenen 16 Jahren lag dieser Wert nur zwischen 67 und unter 70 Prozent pro Jahr, das heißt, die Einbruchsversuche scheiterten damals noch öfter.

Die bisher bekannte Schadenhöhe für die in 2022 gemeldeten schweren Diebstähle in Firmen liegt bei rund 248 Millionen Euro. Allerdings ist das gesamte Schadensausmaß im Detail noch nicht  bekannt und in der PKS 2022 erfasst. So wurde für rund 3.900 Fälle (noch) keine konkrete Schadenhöhe angegeben.

Vorbeugen und Absichern

Tipps, wie Firmen sich vor Einbrechern schützen können, enthalten die kostenlosen downloadbaren Ratgeber „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“, herausgegeben von der Polizei und „Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333)“.

Der zuletzt genannte wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlicht und entstand durch eine Zusammenarbeit der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), einem Spezialisten für die Schadenverhütung bei Firmenobjekten, mit der Polizei.

Da nicht jeder Einbruch verhindert werden kann, ist es zudem sinnvoll, sich finanziell gegen dieses Risiko abzusichern. Das gilt für den Diebstahl und die Zerstörung des Firmeninventars – von der Büroeinrichtung über EDV- und Kommunikationstechnik bis hin zu Werkzeugen und Produktionsmaschinen und -anlagen –, aber auch für eine eventuelle Betriebsstörung infolge eines Einbruch-Diebstahls.

Möglich ist dies beispielsweise im Rahmen einer Geschäfts- beziehungsweise Inhaltsversicherung sowie einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Quelle: (verpd)

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