Kernelemente des neu angekündigten Rentenpakets sind die Sicherung des Rentenniveaus und der erstmalige Einstieg in eine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Reformen bei der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge wurden noch für dieses Jahr angekündigt.

Das Rentenpaket II soll nach Angaben der Bundesregierung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Kernelemente sind die Sicherung des Rentenniveaus und der erstmalige Einstieg in eine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesminister Hubertus Heil und Christian Lindner gaben sich überzeugt, dass auch künftige Bundesregierungen an der langfristigen Kapitaldeckung festhalten würden.

Die Bundesregierung hat vor Kurzem den Referentenentwurf für das Rentenpaket II in die Ressortabstimmung gegeben. Ziel sei die Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestags, sagte der Bundesminister Hubertus Heil vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Im Kern geht es um die Festschreibung des Sicherungsniveaus vor Steuern (Nettorentenniveau) bei 48 Prozent und um den langfristigen Einstieg in ein Element der Kapitaldeckung, um ab Mitte der 2030er-Jahre die wegen der alternden Bevölkerung drohenden Beitragsanstiege dämpfen zu können.

Nettorentenniveau von 48 Prozent bis 2040

Herzstück der Altersvorsorge sei die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), erklärte Heil. Für den Bundesarbeitsminister erwarten die Bürger bei der Rente Verlässlichkeit.

„Nach geltendem Recht und ohne Rentenpaket II würde das Niveau schon bald unter 48 Prozent und längerfristig sogar unter 45 Prozent sinken. Das wäre gerade gegenüber den heute jungen Beschäftigten unfair, die für ihre Beiträge weniger Rente bekommen würden“, wie im BMAS-Webportal erklärt wird.“

„Deshalb verlängern wir die bestehende Haltelinie dauerhaft. Das erfolgt durch eine ‚Niveauschutzklausel‘ in der Rentenanpassungsformel, die bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert wird und damit bis Juni 2040 ihre Wirkung entfaltet. In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel greift, wird der aktuelle Rentenwert jeweils so festgelegt, dass das Rentenniveau den Wert von 48 Prozent erreicht“, so das BMAS weiter.

Aktuell gilt noch die seit 2019 die in § 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch) festgeschriebene doppelte Haltelinie. Festgelegt ist hier, dass bis 2025 der Rentenbeitragssatz höchstens 20,0 Prozent beträgt und das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48,0 Prozent sinkt.

Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik

Bundesminister Christian Lindner vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) betont, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auch für künftige Bundesregierungen eine Daueraufgabe bleibe. Derzeit schieße der Bund jährlich rund 100 Milliarden Euro in die Rentenkasse zu.

„Die wesentliche Schlacht passiert am Arbeitsmarkt“, sagte Heil und verwies auch auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die Haltelinie beim Rentenniveau solle zunächst bis 2039 halten. Ziel sei aber eine dauerhafte Lösung, sagte Heil.

Mit dem neuen Baustein für die Rente in Form des Generationenkapitals vollziehe die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel, so Lindner. Man nutze die Chance des Kapitalmarkts. Die am Kapitalmarkt zu erzielenden Renditen lägen deutlich über dem Kapitaldienst, den Deutschland mit seiner Reputation leisten müsse.

Der Bundesfinanzminister verwies auf den bereits bestehenden Kapitalfonds Kenfo (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung), der eine Rendite von 11,1 Prozent erzielt habe. Kenfo soll zunächst den Aufbau des Kapitals für das Generationenkapital in öffentlicher Verwaltung mit übernehmen.

Generationenkapital startet mit zwölf Milliarden Euro

Lindner zufolge startet der neue Kapitalfonds mit zwölf Milliarden Euro. Jährlich soll er dann um jeweils drei Prozent erhöht werden. Ziel sei es, im Jahr 2035 ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht zu haben. Dann könne der Fonds aus seinen Erträgen jährlich mit zehn Milliarden Euro einen Beitragsanstieg zu dämpfen.

Im BMAS-Internetauftritt heißt es dazu: „Um die Beitragszahler langfristig zu entlasten, wird mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut. Es werden keine Beitragsmittel in diesen Kapitalstock fließen.“

Weiter wird vom BMAS erläutert: „Die zusätzliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Stiftung ‚Generationenkapital‘ soll ab 2036 eine Entlastung des Beitragssatzes durch Ausschüttungen von durchschnittlich zehn Milliarden Euro p.a. ermöglichen (…). Die Mittel aus dem Generationenkapital sind strikt an den Zweck gebunden, als Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet zu werden.“

Rentenbeitragssatz wird langfristig steigen

Heil erinnerte daran, dass es seit 2018 gelungen sei, den Rentenbeitrag mit 18,6 Prozent stabil zu halten. Dies werde auch die kommenden Jahre noch gelingen. Mit der Alterung der Bevölkerung und den in Rente gehenden Babyboomern der 1960er Jahre werde aber der Beitragsdruck zunehmen.

„Der Beitragssatz von 18,6 Prozent wird nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Ab 2028 gehen wir von einem Anstieg auf 20 Prozent, ab 2035 von einem Satz von 22,3 Prozent aus, der dank des Generationenkapitals dann bis 2045 stabil bleibt“, wie im BMAS-Webauftritt zu lesen ist.

Weitere Reformen sollen noch 2024 folgen

Zum Jahresende 2024 stehen dann nach Angaben der beiden Minister Reformen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der privaten Altersvorsorge inklusive der Riester-Rente an. Auch der noch offene Punkt der Altersabsicherung von Selbstständigen soll in dieser Legislaturperiode abgearbeitet werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begrüßte, dass es jetzt endlich mit der Reformpolitik in der Alterssicherung losgehe. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärte in Berlin: „Das Rentenpaket macht hoffentlich den Weg für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge frei.“ Reformen seien überfällig aufgrund der rapiden demografischen Entwicklung.

Mehr Details zum geplanten Rentenpaket II, wie zum Beispiel der Gesetzesentwurf, sind im BMAS-Webportal abrufbar.

Private Altersvorsorge bleibt weiterhin notwendig

Trotz des geplanten Rentenpakets II wird für die künftigen Rentner die gesetzliche Altersrente allein nicht ausreichen. Denn zum einen werden auch 48 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens vielen nicht reichen, um den bisherigen Lebensstandard damit halten zu können, zum anderen bezieht sich dieses Sicherungsniveau nur auf einen sogenannten Eck- oder Standardrentner.

Es handelt sich dabei um eine fiktive Person, die bis zum Rentenbeginn 45 Jahre lang Beiträge in die GRV von einem Gehalt, das der Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten entspricht, eingezahlt hat. Doch die wenigsten Beschäftigten erreichen bis zum Renteneintritt beide Kriterien, das heißt, bei einem Großteil der jetzigen und auch künftigen Rentner ist das persönliche Nettorentenniveau deutlich niedriger als 48 Prozent.

Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser kann unter anderem unter Einbeziehung der Inflation analysieren, mit welchem Alterseinkommen man insgesamt, also mit der gesetzlichen Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen, rechnen kann.

Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Alterseinkommen, hilft der Versicherungsexperte auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.

Quelle: (verpd)

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