Eine Studie deckt existenzielle Bedrohungen von Vereinen und auch ihrer Vorstände auf.

Beim Versicherungsschutz haben Vereine ein deutliches Defizit. Vielfach liegt dies daran, dass die ehrenamtlichen Verantwortlichen sich selten um den aufwändigen Schutz kümmern und nur ihren vom Verein beauftragten Arbeiten nachgehen. Dies geht aus einer Umfrage hervor.

Knapp ein Drittel der Vereinsverantwortlichen kennt sein persönliches Haftungsrisiko nicht. Weitere elf Prozent sind unsicher. Das geht aus einer Umfrage hervor.

Befragt wurden durch den Marktforscher Civey GmbH im Auftrag eines Versicherers rund 1.000 Vereinsmanager. Diese Befragten tragen haupt- oder ehrenamtliche Verantwortung in der Verwaltung oder Organisation eines eingetragenen Vereins, der jährlich über weniger als zehn Millionen Euro Budget verfügt.

Auch die Vereinsverantwortlichen sollten abgesichert sein

Solche leitenden Mitglieder müssen mit persönlicher Haftung rechnen. Doch nur rund zehn Prozent der Vereine haben eine Manager-Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht gibt es bei etwa 17 Prozent der Vereine.

Häufiger setzen Vereine auf eine Vereinshaftpflicht für Personen- und Sachschäden mit knapp 47 Prozent. Anders gesagt: Auch gegen solche, oft hohen Schäden, die existenzbedrohend werden können, sind 53 Prozent der Vereine in Deutschland nicht versichert.

Dabei ist das Risikobewusstsein sogar schon deutlicher ausgeprägt. Weit über die Hälfte (57,8 Prozent) halten für ihren Verein eine Absicherung gegen Personen- oder Sachschäden für am wichtigsten und vier von zehn Befragten (40,1 Prozent) geben einer Absicherung gegen die persönliche Haftung des Vorstands die oberste Priorität.

Verschiedenste Anforderungen an den Versicherungsschutz

Eine Versicherungspolice, die alle Anforderungen für die rund 600.000 in Deutschland eingetragenen Vereine erfüllt, damit ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, gibt es nicht.

Das liegt unter anderem daran, dass die Vereine unterschiedliche Schwerpunkte haben, verschiedene Pflichten erfüllen müssen, um beispielsweise eine Gemeinnützigkeit zu erhalten, und sich daneben häufig auch noch sportlich, kulturell und/oder sozial engagieren.

Zudem sind sie verschiedenartig strukturiert. Der notwendige Versicherungsumfang hängt unter anderem von diesen vielfältigen Kriterien ab.

Wenn der Verein für einen Vermögensschaden haften muss

Viele Organisationen sind beispielsweise nicht oder nicht ausreichend gegen mögliche Vermögensschäden, die ein Vereinsverantwortlicher verursachen kann, versichert. So kommt es immer wieder vor, dass ein Verein gegen die Dokumentationspflicht verstößt und ihm deshalb die Gemeinnützigkeit entzogen wird oder eine Urheberrechtsklage gegen den Verein wegen eines auf seiner Homepage verwendeten Bildes gestellt wird.

In beiden Fällen wird der Verein geschädigt und könnte von dem verantwortlichen Vorstand einen entsprechenden Schadenersatz fordern. Der Betreffende müsste dafür ohne einen passenden Versicherungsschutz möglicherweise sogar mit seinem Privatvermögen haften.

Die wenigsten Vereine verfügen zudem über eine Cyberversicherung, obwohl auch sie mit erheblichen Schäden rechnen müssen, wenn sich Cyberkriminelle beispielsweise Zugang zu den Vereinsbankkonten verschafft oder persönlichen Daten der Mitglieder ausgespäht haben.

Ein Versicherungsvermittler analysiert auf Wunsch den bedarfsgerechten Versicherungsschutz eines Vereins und seiner Mitglieder und bietet die entsprechenden Lösungen an.

Quelle: (verpd)

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