Über 58 Prozent der Privathaushalte in Deutschland wohnen zur Miete. Wenn Mieter und Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen, die sie im Rahmen des Mietverhältnisses haben, lassen sich viele Konflikte im Vorfeld vermeiden.
Nicht immer sind Mieter mit dem Vermieter einer Meinung, wenn es darum geht, ob eine Mieterhöhung, eine Nebenkostenabrechnung oder eine Wohnungskündigung gesetzeskonform ist und was der Vermieter im Detail bestimmen darf. Ein Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz hat sich diesen Themen angenommen und informiert Mieter, was im Rahmen eines Mietverhältnisses rechtens ist oder nicht.
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) leben von allen Haushalten in Deutschland rund 22,9 Millionen zur Miete und 16,4 Millionen in einem selbstgenutzten Eigenheim. Das heißt die Mehrheit, nämlich über 58 Prozent der Haushalte, wohnt in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus.
Dass sich Mieter und Vermieter nicht immer einig sind, belegen auch die knapp 183.000 Gerichtsstreitigkeiten in Wohnmietsangelegenheiten, die laut Destatis allein im Jahr 2022 vor Amts- und Landgerichten entschieden wurden. Die tatsächliche Anzahl der Konflikte zwischen Mieter und Vermieter dürfte um ein X-Faches höher liegen.
Häufige Ursachen von Mietstreitigkeiten
Typische Problemfelder, die zu Streitigkeiten führen können, sind unter anderem die Nebenkostenabrechnungen, also die Umlage der Betriebskosten, eine Wohnungskündigung, eine Mieterhöhung oder auch geforderte Schönheitsreparaturen.
Weitere Konfliktgründe sind unter anderem Schmutz- und Lärmbelästigungen aufgrund durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen, aufgetretene Wohnungsmängel sowie die Forderung nach einer Mietminderung deswegen oder auch eine vom Vermieter nicht erlaubte Tierhaltung in der Wohnung.
Leitfaden vom Bundesministerium der Justiz
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt mit dem kostenlos herunterladbaren Ratgeber „Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht“ zu diesen und weiteren Themen einen Überblick zu den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter zur Verfügung. Dem 144-seitigen Ratgeber ist unter anderem zu entnehmen, dass ein Vermieter die Miete nicht willkürlich erhöhen darf, sondern sich dabei an bestimmte Grenzen und Vorgaben halten muss.
Auch eine Klausel, dass alle Haustiere inklusive Kleintiere wie zum Beispiel Vögel, Fische und Zwergkaninchen generell nicht in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist in der Regel nicht gültig. Zudem sind, wie aus dem Leitfaden hervorgeht, im Mietvertrag vereinbarte starre Fristen, die dem Mieter das Durchführen von Schönheitsreparaturen vorschreiben, unwirksam.
Kostenschutz, um sein Recht einzufordern
Übrigens: Wer als Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung hat – in der Regel kann diese vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police miteingeschlossen werden –, entgeht bei Mietstreitigkeiten dem Risiko, die Prozess- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt, wenn er vorab eine Leistungszusage erteilt hat, diese Kosten für den Mieter.
Einige Versicherer geben darüber hinaus auch Kostenschutz für eine außergerichtliche Streitschlichtung, das sogenannte Meditationsverfahren, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Letzteres kann von Vorteil sein, wenn man als Mieter in der Mietwohnung bleiben möchte und damit auch künftig immer wieder auf den Vermieter treffen würde. Kann mittels der Mediation keine Einigung erzielen, können die Streitparteien die Angelegenheit immer noch per Gericht klären lassen.
Quelle: (verpd)