Laut Deutscher Rentenversicherung soll den Bürgern in diesem Jahr noch eine digitale Rentenübersicht, die über die eigenen Ansprüche informiert, zur Verfügung stehen. Die Verbraucher sind laut einer Umfrage mehrheitlich der Ansicht, dass ein solches Portal ihnen nützen würde.

Die Mehrheit der Verbraucher sieht in dem geplanten Onlineportal, das Informationen über Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündelt, Vorteile. Das trifft auf Rentner und Arbeitnehmer zu, wie eine Befragung des Digitalverbands Bitkom e.V. zeigt.

Die Weichen sind gestellt: Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) startete Ende 2022 die erste Betriebsphase des DRV-Portals „Digitale Rentenübersicht“. Mit dem Vorhaben wird die DRV bei den Bürgern offene Türen einrennen. Das belegt eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom e.V.

Mehrheit der Bürger würde eine digitale Übersicht begrüßen

Die Digitale Rentenübersicht, die Informationen über Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln und zentral abbilden soll, wird seit Jahresanfang mit freiwilligen Teilnehmern und Vorsorgeeinrichtungen getestet. Ab dem Sommer 2023 sollen nach Angaben des DRV dann die Bürger darauf zugreifen können.

Die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation war im November 2020 vom Bundestag beschlossen worden.

Die Bürger halten das für eine gute Idee: Sechs von zehn Deutschen (59 Prozent) würden eine einfache digitale Übersicht über ihre voraussichtlichen Einkünfte im Alter begrüßen. 70 Prozent der noch arbeitenden Bevölkerung, die nicht im Ruhestand sind, stimmen der Aussage zu. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 1.002 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Beratung bleibt weiterhin wichtig

„Ohne private oder betriebliche Altersvorsorge stünden viele Menschen im Alter vor dem finanziellen Ruin. Umso wichtiger ist es, sowohl den Zugang möglichst einfach zu machen als auch für Transparenz und Überblick bei den Leistungen zu sorgen – und das bedeutet, konsequent auf digitale Technologien zu setzen“, lässt sich Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, zitieren.

Allerdings reicht es für die Planung einer ausreichenden Altersvorsorge nicht aus, zu wissen, wie hoch die voraussichtliche Altersabsicherung sein wird. Die Inflation, ein möglicher Eintritt einer Erwerbsminderung, einer Pflegebedürftigkeit oder auch sonstiger möglicher Änderungen im persönlichen Umfeld wie der Tod des Ehepartners gilt es ebenfalls zu berücksichtigen.

Wer wissen möchte, wie hoch die voraussichtlichen Einkünfte im Alter, im Pflegefall, bei einer Erwerbsminderung oder als hinterbliebener Ehepartner unter Berücksichtigung der Inflation sein werden, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen. Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln.

Quelle: (verpd)

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